Patientenverfügung

Stellen Sie sich vor, ihr Partner, ihre Partnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Ehepartnerin fällt wegen einer schweren Erkrankung ins Koma. Sofort müssen Sie schwerwiegende Entscheidungen treffen und können den Willen Ihres Angehörigen nicht belegen und die wichtigsten Entscheidungen treffen, obwohl sie dessen Willen genau kennen. Erstellen Sie vorsorglich eine Patientenverfügung. Diese erleichtert zudem Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen.

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  • Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen.
  • Übergeben Sie eine Kopie der Patientenverfügung Ihrem Hausarzt sowie Ihren Vertrauenspersonen.
  • Tragen Sie in Ihrem Portemonnaie einen Hinweis auf die Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort sowie die Adressen der Vertrauenspersonen.
  • Jede Patientenverfügung muss das Erstellungsdatum und die Unterschrift der verfügenden Person enthalten.
  • Ist fraglich, ob die verfügende Person noch urteilsfähig ist, empfiehlt es sich, dies durch ein Arztzeugnis bestätigen zu lassen und die Patientenverfügung öffentlich zu beurkunden.